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Sicherheitsunterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz

Am 08.11.2018
Ort: München

Referent: RA Martin Davidsohn

Besonders in der Gas- und Wasserversorgung gilt: Der Arbeit­geber muss seine Mitarbeiter regelmäßig und ausreichend in Aspekten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeits­platz unterweisen. Wer dies versäumt, hat im Falle eines Unfalls neben den rechtlichen auch wirtschaftlichen Konsequenzen zu befürchten.

Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen drohen im Falle eines Unfalls? Und wer trägt die Verantwortung und haftet bei Unfällen?