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Das Formular Hinweisgeber dient der Einreichung von Hinweisen (auch von anonymen) über ein Unternehmen oder dessen Mitarbeiter.
Wir bearbeiten ausschließlich Hinweise, die sich auf eines der von uns betreuten Unternehmen beziehen. Welche Unternehmen wir betreuen, erfahren Sie von den jeweiligen Unternehmen (z. B. Unternehmens-Homepage oder Compliance-Richtlinie).
Thematisch bearbeiten wir ausschließlich Hinweise, die sich auf Compliance-Verstöße beziehen, also auf Verstöße gegen Rechtsvorschriften, behördliche Vorgaben, Unternehmensregelungen oder relevante Missstände (keine Hinweise auf bloße Schlechtleistung, Produktfehler, Gewährleistungsansprüche etc.).
Jeder ist berechtigt, Hinweise bei uns einzureichen (Mitarbeiter der betreuten Unternehmen, deren Vertragspartner, Kunden etc.).
Sie können auch Ihre personenbezogenen Daten angeben (vorteilhaft bei Rückfragen), müssen dies aber nicht!
Wir verpflichten uns gegenüber Ihnen als Hinweisgeber zur:
Wir garantieren Ihnen anwaltliche Verschwiegenheit! Das heißt, dass wir nur den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt prüfen und ggf. an das betroffene Unternehmen weiterleiten. Ihre Identität wird (auch wenn Sie auf Anonymität verzichtet haben) nur Personen gegenüber bekannt gegeben, die an der Bearbeitung Ihres Hinweises mitarbeiten bzw. beteiligt sind. Durch die Übergabe des Hinweises oder die spätere Bearbeitung des Vorgangs entsteht kein Mandantenverhältnis zwischen Hinweisgeber und Hinweisgeberstelle! Es entstehen daher keine Kosten für den Hinweisgeber, aber auch keine Rechte, die über die Verschwiegenheitspflicht hinausgehen.
Sie können Hinweise, statt über das folgende Formular, auch über unsere üblichen Kontaktdaten geben.