Unternehmen, ihre Vorgesetzten und Mitarbeiter treffen die unterschiedlichsten Haftungsrisiken.
Daher muss jedes Unternehmen im Rahmen eines Risikomanagements seine individuellen Haftungsrisiken ermitteln und Maßnahmen zur Verminderung der erkannten Risiken festlegen, durchführen und deren Anwendung und Wirksamkeit überwachen.
Typische Haftungsrisiken sind:
- Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung wegen Organisationsverschuldens gemäß §§ 823, 831, 31 BGB in Verbindung mit den einschlägigen Delikten des StGB
- Ordnungswidrigkeit wegen Nicht- oder Schlechtorganisation gemäß § 130 OWiG mit einem Bußgeld von bis zu 1.000.000 €
- Konzernhaftung der beherrschenden Unternehmen wegen Nichtbeachtung des Konzernrechts oder aufgrund der Nichtnutzung der Enthaftungsmöglichkeiten des Konzernrechts
- Organhaftung oder Managerhaftung gemäß §§ 831, 31 BGB analog
- Strafrechtliche oder OWiG-Haftungsverschärfung gemäß § 14 StGB, § 9 OWiG
- Strafrechtliche Haftung wegen Unterlassung, z. B. § 13 StGB Herstellerhaftung bzw. Produkthaftung wegen Produktfehlern
- Nichtwahrnehmung der Betreiberverantwortung gemäß Störfallverordnung (12. BImSchV), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), DIN VDE 0105-100 etc.
- Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
- Haftung wegen Rechtsverstößen beim Einsatz von Fremdfirmen
- Vorgesetztenhaftung wegen Verletzung oder Nichtwahrnehmung von originären Vorgesetztenaufgaben (z. B. Ein- und Unterweisung, Schulungen, Überwachung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
- Umwelthaftung des Unternehmens und seiner Organe gemäß den Umweltvorschriften.