Unser Ziel ist die gerichtsfeste Organisation von Unternehmen
Für unsere Kunden schaffen wir eine rechtskonforme bzw. rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation, die alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben nachweislich erfüllt.
Den Maßstab für die Bewertung und gerichtsfeste Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation bilden
- Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regelwerke
- Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation von Unternehmen
(Salzsäure-Fall - Eidam, Unternehmen und Strafe; Lederspray-Urteil - BGHSt 37, 106; Kupolofen-Fall - BGHZ 92, 143 etc.) - behördliche Genehmigungen und Auflagen
- vertragliche Pflichten
- betriebliche Vorgaben wie Konzernrichtlinien, Zertifizierungsnormen oder betriebliche Anweisungen.
Mit der Anwendung dieses hohen Maßstabes sollen für das Unternehmen im Schadensfall zivilrechtliche Haftungsrisiken und nachteilige Behördenentscheidungen soweit wie möglich ausgeschlossen oder minimiert werden.
Gleichzeitig soll das Risiko einer persönlichen Haftung für die Manager, Vorgesetzten und Mitarbeiter des Unternehmens weitestgehend ausgeschlossen oder minimiert werden.