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Unser Ziel ist die gerichtsfeste Organisation von Unternehmen

Für unsere Kunden schaffen wir eine rechtskonforme bzw. rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation, die alle einschlägigen rechtlichen Vorgaben nachweislich erfüllt.

Den Maßstab für die Bewertung und gerichtsfeste Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation bilden

  • Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regelwerke
  • Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation von Unternehmen
    (Salzsäure-Fall - Eidam, Unternehmen und Strafe; Lederspray-Urteil - BGHSt 37, 106; Kupolofen-Fall - BGHZ 92, 143 etc.)
  • behördliche Genehmigungen und Auflagen
  • vertragliche Pflichten
  • betriebliche Vorgaben wie Konzernrichtlinien, Zertifizierungsnormen oder betriebliche Anweisungen.

Mit der Anwendung dieses hohen Maßstabes sollen für das Unternehmen im Schadensfall zivilrechtliche Haftungsrisiken und nachteilige Behörden­entscheidungen soweit wie möglich ausgeschlossen oder minimiert werden.

Gleichzeitig soll das Risiko einer persönlichen Haftung für die Manager, Vorgesetzten und Mitarbeiter des Unternehmens weitestgehend ausgeschlossen oder minimiert werden.