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Die gerichtsfeste Aufbauorganisation erfordert die systematische und nachweisbare Delegation von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung (AKV) im Unternehmen.

In enger Abstimmung mit dem Kunden definieren und dokumentieren wir die notwendigen Elemente der Aufbauorganisation:

  • Organigramme
  • Funktions- oder Stellenbeschreibungen
  • Übertragung von Unternehmerpflichten
  • Klärung von Schnittstellen
  • Abgrenzung der Verantwortlichkeiten in einer Matrixorganisation
  • Stellvertreterregelungen
  • Bestellung von Beauftragten (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit)
  • Benennung von Sonderfunktionsträgern (z. B. Verantwortliche Elektrofachkraft).

Ziel ist die eindeutige, transparente und rechtssichere Delegation von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung von der Unternehmensleitung bis zum Mitarbeiter vor Ort.

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