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Ein Beitrag von RA Bernd Albrecht

Vorstände und Geschäftsführer von Windparkgesellschaften sind sich ihrer Betreiberpflichten und ihrer daraus erwachsenden persönlichen Verantwortung oft nicht bewusst. Sie verlassen sich auf die Rechtsabteilung oder darauf, dass die Versicherung die Angelegenheit schon regeln wird.

Risiko für die Unternehmensleitung

Nach deutschem Strafrecht werden bis heute nur natürliche Personen strafrechtlich belangt. Wird beispielsweise bei einem Offshore-Einsatz ein Mitarbeiter tödlich verletzt oder fließt unkontrolliert Öl ins Meer, ist eine mögliche Geld- oder Freiheitsstrafe von den Verantwortlichen des Unternehmens höchstpersönlich abzuleisten. Die finale Verantwortung bleibt dabei immer beim Vorstand bzw. der Geschäftsführung. Eine Versicherung hilft hier nur bedingt. Für eine Geld- oder Freiheitstrafe tritt sie nicht ein. [...]

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