Ein Beitrag von RA Bernd Albrecht (Stand 1. Mai 2015)
Am 01. Juni 2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) in Kraft. Bei der vollständigen Neuabfassung hat die im Jahre 2002 erstmals erlassene Verordnung nicht nur eine komplett andere Struktur erhalten, auch inhaltlich hat sich einiges geändert. Insbesondere durch neue Vorgaben für die Verwendung und Prüfung von Arbeitsmitteln sollen weitere Verbesserungen im Arbeitsschutz erreicht werden.
Gleichzeitig verfolgt auch die neue BetrSichV 2015 das Ziel, den Unternehmen durch Deregulierung mehr Entscheidungsspielraum einzuräumen. Die Kehrseite der Medaille ist aber eine entsprechend höhere Verantwortung der Arbeitgeber für die getroffenen Entscheidungen.